Fledermäuse auf Vogelsang

      Projekt der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt

    gefördert von der Stiftung Umwelt und Entwicklung Nordrhein-Westfalen



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Schutz von Fledermausquartieren

Dem Fledermausschutz wird oft viel Verständnis entgegengebracht. Für viele Menschen ist es selbstverständlich, dass man Fledermäuse im Schlaf nicht stört und die Weibchen nicht aus ihren Wochenstuben vertreibt. Die gute Zusammenarbeit zwischen Hausbewohnern Denkmalschützern und Naturschützern hat sich schon an zahlreichen Orten in der näheren Umgebung, national und international bewährt.

Gitter am Fledermaus-Winterquartier in den Gängen der Zitadelle Jülich

In vielen Gebäuden gibt es mittlerweile eine Sperrung der Winterquartiere in der insektenarmen Zeit vom 1. Oktober bis 31. März. Als Besucherlenkung benutzt man in der Regel fledermausgerechte Gittertore mit horizontalen Stäben.

Beispielhaft - Fledermausschutz an Gebäuden im In- und Ausland

  • Berlin : Zitadelle Spandau – eines der größten Fledermaus-Winterquartiere in Mitteleuropa; Management dieses Fledermausreservoir, artgerechte Restaurierung, Besucherlenkung
  • NABU Landesverband Berlin- Zentrum Artenschutz an Gebäuden
  • Festung Kronach: Zusammenarbeit von Natur- und Denkmalpflege bei der Restaurierung der Festungsmauern
  • In Bayern : Aktion Fledermaus willkommen vom Bayrischen Landesamt für Umweltschutz, Augsburg
  • In Schleswig-Holstein: Aktion Fledermausfreundliches Haus, Bad Segeberg (Infotelefon: 0431-210 90 80)
  • Interreg III B Projekt "Living Space Network"-Umsetzungsprojekt "Leitfaden zur Sanierung von Fledermausquartieren im Alpenraum"
  • NABU Hannover: Aktion "Unter einem Dach - Fledermäuse und Menschen"
  • NABU Landesverband Brandenburg: Projekt ”Kirchenasyl für Fledermäuse”
  • Schweiz:Bauen & Tiere, WILDTIER SCHWEIZ (Infodienst Wildbiologie & Oekologie), Zürich, wild@wild.unizh.ch, Tel. ++41 (0)1 635 61 31

 

Gesetzlicher Schutz - Gesellschaftlicher Auftrag

  • Nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)§1
    zählen alle europäischen Fledermausarten zählen zu den besonders geschützten Tierarten.
  • Nach Bundesnaturschutz –Gesetz (BNatSchG) § 20 ist es verboten
    - „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten“ (siehe BArtSchV oben) „nachzustellen (an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören), sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder
    ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“.

Ganzjähri geschützt sind auch die Quartiere, die im Jahresverlauf nur periodisch genutzt werden bei Abwesenheit der geschützten Tiere, wenn es sich um Traditionsquartiere handelt. Dies gilt z.B.für für Fledermauswinterquartiere im Sommer und umgekehrt Fledermaussommerquartiere im Winter.
Auch andere Tierquartiere an und in Gebäuden z.B. Schwalbennester und -brutröhren im Winter sowie Höhlenbrüter und
Mauerseglerniststätten sind geschützt.
Stätten, die nur einmalig zur Fortpflanzung benutzt werden, wie z.B. Singvögel- und Hornissennester sind nur für die Dauer ihrer Nutzung geschützt.

  • Nach BNatSchG § 42
    sind beim Abriss baulicher Anlagen, unabhängig von einer Anzeigepflicht, artenschutzrechtliche Verbote nach dem Bundesnaturschutzgesetz (siehe oben) zu beachten. Befreiungen sind bei darzulegenden trifftigen Gründen möglich (§62 BNatSchG).

Internationaler Schutz

  • Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom 21.Mai 1992, auch Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH - Richtlinie) genannt, regelt ein Netz europäischer Schutzgebiete (FFH-Gebiet). In der FFH-Richtlinie sind in Anhang II die Tierarten aufgeführt, für die ein ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete errichtet werden soll. Anhang IV beinhaltet Arten, für die die Mitgliedsstaaten alle notwendigen Maßnahmen treffen, um ein strenges Schutzsystem in den natürlichen Verbreitungsgebieten einzuführen.
      Die Richtlinie verbietet:
      * Jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten;
      * Jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur;
      * Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.

    Alle heimischen Fledermausarten sind in Anhang IV eingestuft, einige in Anhang II (in der Region des Nationalparks sind dies:
    Teichfledermaus, Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wimperfledermaus, kleine und große Hufeisennase).

    • Internationales Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa, EUROBATS, Letzte Änderung 2000
      Grundlage für die Unterzeichnung des Abkommens zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa am 23. Juni 1979 war die Erkenntnis der Gefährdung der Fledermäuse durch den Rückgang des Lebensraumes, die Störung der Ruheplätze und die negativen Auswirkungen bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel auf die Tiere.
      Zu den grundlegenden Verpflichtungen der Unterzeichner gehören:
      * Das Verbot des absichtlichen Fangens, Haltens oder Tötens von Fledermäusen,
      * Der Schutz der für die Erhaltungssituation der Fledermäuse wichtigen Stätten, einschließlich der Zufluchts- und Schutzstätten.
      * Der Schutz wichtiger Futterplätze der Fledermäuse vor Beunruhigungen und Beschädigungen,
      * Die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Fledermäuse,
      * Die Förderung des öffentlichen Bewusstseins und
      * Die Übertragung der Verantwortung für die Beratung an ein geeignetes Gremium, insbesondere für an Gebäuden siedelnden Arten.

    Rote Listen

    Rote Listen sind eine wissenschaftliche Einstufung wildlebender Tier- und Pflanzenarten in Gefährdungsgrade und -ursachen . Sie werden von einem regionalen und nationalen Gremium aufgrund von Bestandsdaten und Einschätzungen von Experten erstellt.
    Die Roten Listen werden auf Bundes- Landes- und regionaler Ebene erstellt und enthalten Kategorien von ausgestorben (Kategorie 0) bis potentiell gefährdet (Kategorie 4). Weltweite gibt es das des IUCN-Red Data Book (siehe Literatur).

    Warum dieser hohe Schutz für so kleine Tiere?


    Fledermäuse genießen einen so hohen Schutz, weil ihr Bestand allgemein wie auch die Roten Listen belegen, als kritisch einzustufen ist. Fledermauspopulationen haben ein erhöhtes Überlebensrisiko, weil ihre Fortpflanzungsrate mit in der Regel nur einem Jungtier pro Weibchen im Jahr sehr gering ist. Dazu ist Lebensdauer der geschlechtsreifen Tiere meist weniger als ein Jahrzehnt, so dass kaum Spielraum für Verlustjahre besteht. sehr gering. Zusätzlich sind einzelne Kolonien an Traditionsquartieren der Hauptteil der Fortpflanzungsgemeinschaft einer Region, sodass bei einer Quartierzerstörung die regionale Gesamtpopulation dieser Fledermausart ernsthaft bedroht ist.

    Winterschläfer sind besonders gefährdet, da sie im Winterschlaf ihre Körperfunktionen auf ein Minimum herunterfahren und nur von ihren Fettpolstern leben. Sie sind gezwungen äußerst effektiv mit Energie zu haushalten und haben selten Überschuss für unerwartete Störungen.


 

 

 

 

 


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