Schutz von Fledermausquartieren
Dem Fledermausschutz wird oft viel
Verständnis entgegengebracht. Für viele Menschen ist es
selbstverständlich, dass man Fledermäuse im Schlaf nicht
stört und die Weibchen nicht aus ihren
Wochenstuben vertreibt. Die gute Zusammenarbeit zwischen Hausbewohnern
Denkmalschützern und Naturschützern hat sich schon an
zahlreichen Orten in der näheren Umgebung, national und
international bewährt.
Gitter am Fledermaus-Winterquartier in den Gängen der Zitadelle Jülich
In vielen Gebäuden gibt es mittlerweile eine Sperrung der Winterquartiere in der insektenarmen Zeit vom 1. Oktober bis 31. März.
Als Besucherlenkung benutzt man in der Regel fledermausgerechte Gittertore mit horizontalen Stäben.
Beispielhaft - Fledermausschutz an Gebäuden im In- und Ausland
- Berlin : Zitadelle Spandau – eines
der größten Fledermaus-Winterquartiere in Mitteleuropa;
Management dieses Fledermausreservoir, artgerechte Restaurierung,
Besucherlenkung
- NABU Landesverband Berlin- Zentrum Artenschutz an Gebäuden
- Festung Kronach: Zusammenarbeit von Natur- und Denkmalpflege bei der Restaurierung der Festungsmauern
- In Bayern : Aktion Fledermaus willkommen vom Bayrischen Landesamt für Umweltschutz, Augsburg
- In Schleswig-Holstein: Aktion Fledermausfreundliches Haus, Bad Segeberg (Infotelefon: 0431-210 90 80)
- Interreg III B Projekt "Living Space
Network"-Umsetzungsprojekt "Leitfaden zur Sanierung von
Fledermausquartieren im Alpenraum"
- NABU Hannover: Aktion "Unter einem Dach - Fledermäuse und Menschen"
- NABU Landesverband Brandenburg: Projekt ”Kirchenasyl für Fledermäuse”
- Schweiz:Bauen & Tiere, WILDTIER
SCHWEIZ (Infodienst Wildbiologie & Oekologie), Zürich,
wild@wild.unizh.ch, Tel. ++41 (0)1 635 61 31
Gesetzlicher Schutz - Gesellschaftlicher Auftrag
- Nach Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)§1
zählen alle europäischen Fledermausarten zählen zu den besonders geschützten Tierarten.
- Nach Bundesnaturschutz –Gesetz (BNatSchG) § 20 ist es verboten
- „wild lebenden Tieren der besonders geschützten
Arten“ (siehe BArtSchV oben) „nachzustellen
(an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten durch
Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu
stören), sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder
ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtstätten
der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
zerstören“.
Ganzjähri geschützt sind auch die Quartiere, die im
Jahresverlauf nur periodisch genutzt werden bei Abwesenheit der
geschützten Tiere, wenn es sich um Traditionsquartiere handelt. Dies gilt z.B.für
für Fledermauswinterquartiere im Sommer und umgekehrt Fledermaussommerquartiere im Winter.
Auch andere Tierquartiere an und in Gebäuden z.B. Schwalbennester und
-brutröhren im Winter sowie Höhlenbrüter und Mauerseglerniststätten sind geschützt.
Stätten, die nur einmalig zur Fortpflanzung benutzt werden, wie
z.B. Singvögel- und Hornissennester sind nur für die Dauer
ihrer Nutzung geschützt.
- Nach BNatSchG § 42
sind beim Abriss baulicher Anlagen, unabhängig von einer
Anzeigepflicht, artenschutzrechtliche Verbote nach dem
Bundesnaturschutzgesetz (siehe oben) zu beachten. Befreiungen sind bei darzulegenden
trifftigen Gründen möglich (§62 BNatSchG).
Internationaler Schutz
- Richtlinie 92/43/EWG DES RATES vom
21.Mai 1992, auch Fauna-Flora-Habitat Richtlinie (FFH - Richtlinie) genannt, regelt
ein Netz europäischer Schutzgebiete (FFH-Gebiet). In der
FFH-Richtlinie sind in Anhang II die Tierarten aufgeführt,
für die ein ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete
errichtet werden soll. Anhang IV beinhaltet Arten, für die die
Mitgliedsstaaten alle notwendigen Maßnahmen treffen, um ein
strenges Schutzsystem in den natürlichen Verbreitungsgebieten
einzuführen.
Die Richtlinie verbietet:
* Jede absichtliche Störung dieser Arten, insbesondere
während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Überwinterungs- und
Wanderungszeiten;
* Jede absichtliche Zerstörung oder Entnahme von Eiern aus der Natur;
* Jede Beschädigung oder Vernichtung der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten.
Alle heimischen Fledermausarten sind in Anhang IV eingestuft, einige in Anhang II (in der Region des Nationalparks sind dies:
Teichfledermaus, Bechsteinfledermaus, Mopsfledermaus, Großes Mausohr, Wimperfledermaus, kleine und große Hufeisennase).
- Internationales Abkommen zur Erhaltung der Fledermäuse in Europa, EUROBATS, Letzte Änderung 2000
Grundlage für die Unterzeichnung des Abkommens zur Erhaltung der
Fledermäuse in Europa am 23. Juni 1979 war die Erkenntnis der
Gefährdung der Fledermäuse durch den Rückgang des
Lebensraumes, die Störung der Ruheplätze und die negativen
Auswirkungen bestimmter Schädlingsbekämpfungsmittel auf die
Tiere.
Zu den grundlegenden Verpflichtungen der Unterzeichner gehören:
* Das Verbot des absichtlichen Fangens, Haltens oder Tötens von Fledermäusen,
* Der Schutz der für die Erhaltungssituation der Fledermäuse
wichtigen Stätten, einschließlich der Zufluchts- und
Schutzstätten.
* Der Schutz wichtiger Futterplätze der Fledermäuse vor Beunruhigungen und Beschädigungen,
* Die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der Fledermäuse,
* Die Förderung des öffentlichen Bewusstseins und
* Die Übertragung der Verantwortung für die Beratung an ein
geeignetes Gremium, insbesondere für an Gebäuden siedelnden
Arten.
Rote Listen
Rote Listen sind eine wissenschaftliche Einstufung wildlebender Tier- und
Pflanzenarten in Gefährdungsgrade und -ursachen . Sie werden von einem regionalen und nationalen Gremium aufgrund von Bestandsdaten und Einschätzungen von Experten erstellt.
Die Roten Listen werden auf Bundes- Landes- und regionaler Ebene erstellt und enthalten
Kategorien von ausgestorben (Kategorie 0) bis potentiell gefährdet (Kategorie 4).
Weltweite gibt es das des IUCN-Red Data Book (siehe Literatur).
Warum dieser hohe Schutz für so kleine Tiere?
Fledermäuse genießen einen so hohen Schutz, weil ihr Bestand
allgemein wie auch die Roten Listen belegen, als kritisch einzustufen
ist. Fledermauspopulationen haben ein erhöhtes Überlebensrisiko, weil ihre Fortpflanzungsrate mit in der Regel nur
einem Jungtier pro Weibchen im Jahr sehr gering ist. Dazu ist Lebensdauer der geschlechtsreifen Tiere meist weniger als ein Jahrzehnt, so dass kaum Spielraum für Verlustjahre besteht.
sehr gering. Zusätzlich sind einzelne Kolonien an Traditionsquartieren der Hauptteil der Fortpflanzungsgemeinschaft einer Region, sodass bei einer Quartierzerstörung die regionale Gesamtpopulation dieser Fledermausart ernsthaft
bedroht ist.
Winterschläfer sind besonders
gefährdet, da sie im Winterschlaf ihre Körperfunktionen auf ein Minimum herunterfahren und nur von ihren Fettpolstern leben. Sie sind gezwungen äußerst effektiv
mit Energie zu haushalten und haben selten Überschuss
für unerwartete Störungen.